Reha-Anträge
Antragstellung leicht gemacht
In 3 Schritten zum Reha-Antrag
Vorraussetzungen
A) Der begründete Rehabedarf (wird von Ihrem Arzt im Antrag formuliert)
B) Die Rehafähigkeit (Patient ist gesundheitlich in der Lage, eine Reha anzutreten)
C) Eine günstige Rehabilitationsprognose (Maßnahme hat Erfolgsaussichten)
1. Wer ist der Kostenträger?
- Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern)
- Krankenkasse (bei Schülern, Rentnern und Angehörigen)
- Privatpatienten auf Rezept
2. Welche Formulare sind auszufüllen?
Unser Ausfüllservice unterstützt Sie gerne!
Servicetelefon: 0761 218 63-20
3. Wer unterstützt mich dabei?
Ihr Arzt (Hausarzt/Orthopäde) und wir, die REGIO REHA TAGESKLINIK!
Rufen Sie uns an, gerne vereinbaren wir mit Ihnen zeitnah einen Termin zum Ausfüllen der Antragsformulare.
Sie erreichen uns täglich von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter 0761 218 63-20.
Anschließend braucht Ihr Arzt den Antrag nur noch zu unterschreiben und bei dem Kostenträger einzureichen.
Download Reha-Anträge
Wenn Sie noch im Erwerbsleben stehen und Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) entrichten bzw. entrichtet haben, ist normalerweise die DRV Kostenträger ihrer Rehabilitation und folgende Formulare sind für die Antragsstellung wichtig:
von Ihnen als Patient auszufüllen
vom behandelnden Arzt auszufüllen
Beantragen Sie Ihre Rehabilitation auch online
Ebenso steht es Ihnen zu, im Antrag Ihre Wunschklinik anzugeben (sog. „Wunsch und Wahlrecht“). Eine formlose Begründung Ihrer Wahl (medizinische Eignung, Wohnortnähe, Erreichbarkeit, persönliche Empfehlung) reicht in der Regel aus. Wunsch und Wahlrecht Anlage zu G0110.
Wissenswertes zur Antragsstellung:
Sind sie gesundheitlich angeschlagen und fühlen sich nicht mehr voll leistungsfähig?
Egal wie jung oder alt Sie sind, grundsätzlich hat jeder Betroffene das Recht auf eine medizinische Rehabilitation.
Möchten Sie Ihr familiäres Umfeld nicht verlassen und sind mobil genug, um die tägliche An- und Abreise zur ambulanten Klinik zu bewältigen? Dann ist eine ambulante Reha genau das Richtige für Sie!
Ebenso steht es Ihnen zu, im Antrag Ihre Wunschklinik anzugeben (sog. „Wunsch und Wahlrecht“). Eine formlose Begründung Ihrer Wahl (medizinische Eignung, Wohnortnähe, Erreichbarkeit, persönliche Empfehlung) reicht in der Regel aus. Wunsch und Wahlrecht Anlage zu G0110
Sollte dieser Wunsch in der Genehmigung nicht berücksichtigt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, beim Kostenträger Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Falls Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, wenden Sie sich bitte umgehend an den Arzt Ihres Vertrauens oder direkt an uns, die REGIO REHA TAGESKLINIK. Wird der Ablehnung innerhalb eines Monats mit einem begründeten Widerspruch entgegen getreten, kann im zweiten Anlauf oft doch noch eine Reha-Genehmigung erzielt werden.